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Kommentar zum Thema « Drogenhunde in Schulen »

Januar 8, 2012

Mit Erstaunen habe ich über die Medien erfahren, dass die Polizei samt Spürhunde in den Klassen der Ackerbauschule in Ettelbrück regelmäßig auf Drogensuche geht. Daneben soll die Direktion zwei Klassen zu einer Urinprobe im Rahmen eines Drogenschnelltests gezwungen haben. Frei nach dem Motto « Jeder darf mal », aber was nützen diese Methoden?

Als Grund herhalten für diese Maßnahmen muss, wie auch sonst, die gute, alte Sicherheit. Es scheint in Mode zu sein die Sicherheit als Geisel für jedwede Repressionspolitik zu nehmen. Dort wo Probleme entstehen, werden sofort schwere Geschütze aufgefahren, um erstmal Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Eine angemessene Behandlung, die sich an den Wurzeln der Probleme orientiert, wird dadurch meist in den Hintergrund gedrängt. Zu verlockend scheint das Konzept “Repression statt Reflexion”. Hat man die Angst bis in der Gesellschaft geschürt, lassen sich Scheinlösungen super als Lösungen verkaufen und man braucht sich keine grundlegendere Gedanken zu machen.

Aber zurück zur Drogenpolitk in Ettelbrück: Ich verstehe, dass die Direktion der Ackerbauschule dafür sorgen muss, dass berauschte Schüler*innen andere nicht in Gefahr bringen oder « anstecken ». So ist es auch begrüßenswert, wenn die Direktorin der Ackerbauschule ankündigt, das Drogenproblem aktiver anzugehen. Doch müsste nicht ausgerechnet die Schule auf andere Methoden als die Repression zurückgreifen? Warum diese Feindposition einnehmen anstatt auf die Schüler*innen zuzugehen und gemeinsame Aufklärung zu betreiben. Ein Lehrer oder eine Lehrerin, die bemerkt, dass ein Schüler oder eine Schülerin arbeitsunfähig ist, kann diese(n) auch zur Seite nehmen, mit ihm*ihr reden  ohne dass gleich die Polizei eingeschaltet werden müsste. Denn Angst und Schrecken durch unangekündigte Drogentests und Drogensuchaktionen der Polizei, wo erstmal jede*r verdächtigt und genötigt wird, dienen nur in geringem Ausmaße der eigentlichen Sache.

Desweiteren lassen sich Zweifel erheben was die Aussagekraft eines Urintests angeht. Ein positiver Urintest bedeutet nämlich in der Regel sonst nichts, als dass der*die Getestete irgendwann in den letzten 6 Wochen Drogen zu sich genommen, denn so weit kann im Urin Drogenkonsum nachgewiesen werden. Werden also hier Schüler*innen dafür zur Rechenschaft gezogen, dass sie berauscht im Unterricht sitzen oder generell dafür dass sie, regelmäßig oder gelegentlich, an Wochenenden Cannabis konsumieren? Vor allem für den letzten Fall stellt sich die Frage nach der juristischen Grundlage Schüler*innen zum Drogentest zu zwingen.

Allem in allem finde ich es mehr als verständlich, dass die Problembekämpfung der Direktion unter den Schüler*innen mehr als umstritten ist und manche gar von « moderner Hexenjagd » sprechen.

(ps)

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